Kostenlose Gartenhaus Beratung
Wir möchten, dass Sie mit Ihrem Gartenhaus sorgenfrei glücklich sind – darum geben wir uns bei STEINHAUER viel Mühe für eine ausführliche Beratung vor dem Kauf. Unsere Beratung ist für Sie persönlich, kostenlos und unverbindlich.
- Kundenfreundlich & persönlich: Wir hören Ihnen zu und beraten Sie individuell auf Ihre Wünsche und Möglichkeiten.
- So viel Zeit wie nötig: Keine Eile, kein Zeitdruck – wir gehen alle Optionen mit Ihnen durch.
- Vor Ort entscheiden: Besuchen Sie unsere große Gartenhaus-Ausstellung in Kircheib. Dort können Sie viele Modelle direkt ansehen und vergleichen.
- Erfahrung seit 1976: Mit fast 50 Jahren Erfahrung in RLP und NRW kennen wir die typischen Fragen und finden gemeinsam mit Ihnen die beste Lösung.
Wie groß darf ein Gartenhaus ohne Genehmigung sein?
Die Regelungen sind in den jeweiligen Bundesländern unterschiedlich. Da wir überwiegend in NRW und Rheinland-Pfalz ausliefern, fassen wir Ihnen diese hier zusammen. Wenn Sie nicht ganz sicher sind, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem zuständigen Bauamt.
Sie dürfen ein Gartenhaus ohne Baugenehmigung (genehmigungsfrei) errichten, wenn folgende Bedingungen am Standort insgesamt erfüllt sind:
Gartenhaus in Nordrhein-Westfalen NRW:
In NRW hängt die Genehmigungspflicht für ein Gartenhaus von der Größe, dem Standort und der Nutzung ab.
1. Größe & Höhe
- Maximale Grundfläche: bis 30 m²
- Maximale Höhe: bis 3 m (von Geländeoberfläche bis Oberkante Dach)
- Bei Flachdächern wird die Oberkante gemessen, bei Satteldächern die Firsthöhe.
- Falls das Gartenhaus mehr als 30 m² Grundfläche hat oder höher als 3 m ist, brauchen Sie eine Baugenehmigung.
2. Standort
- Das Gartenhaus muss im hinteren Bereich des Grundstücks stehen, also im sogenannten Gartenbereich oder Hinterhof.
- Abstand zur Grenze mindestens 3 m, außer es handelt sich um eine genehmigungsfreie Grenzbebauung nach § 6 BauO NRW (z. B. Schuppen oder Gartenhäuser bis 30 m³ Rauminhalt).
3. Nutzung
- Kein dauerhafter Aufenthalt
- Keine Heizung oder Wohnnutzung
- Keine gewerbliche Nutzung
- Für Aufenthaltsräume (z. B. Homeoffice oder Gästezimmer) brauchst du immer eine Genehmigung – unabhängig von der Größe.
- Strom, Wasser & Abwasser: Feste Anschlüsse können eine Genehmigungspflicht auslösen.
Gartenhaus in Rheinland-Pfalz RLP:
In RLP richtet sich die Genehmigungspflicht für Gartenhäuser nach der Landesbauordnung:
1. Größe & Volumen
- Maximaler umbauter Raum: bis 50 m³
Das entspricht bei normaler Höhe ca. 18–20 m² Grundfläche. - Gesamthöhe: Die LBauO nennt keine feste Maximalhöhe, aber übermäßig hohe Bauten können trotzdem genehmigungspflichtig sein.
2. Standort
- Das Gartenhaus darf außerhalb von Bebauungsplänen und in reinen Wohngebieten oft nur im Gartenbereich stehen.
- Mindestens 3 m Abstand zur Grundstücksgrenze einhalten.
- Ausnahme: Wenn das Gartenhaus an der Grenze steht und kleiner als 50 m³ ist, kann es genehmigungsfrei sein – aber nur, wenn es nicht höher als 3 m ist und keine Aufenthaltsräume enthält.
3. Nutzung
Das Gartenhaus muss als Nebengebäude genutzt werden, z. B.:
- Stauraum für Gartengeräte, Werkstatt
- Hobbyraum ohne Daueraufenthalt
- Kein dauerhaftes Wohnen
- Kein Gästezimmer oder Homeoffice
Das zeichnet STEINHAUER als Holz- und Gartenhausanbieter aus:
- Wir bieten Holzhäuser und Gartenhäuser seit 1976 an und haben umfangreiche Erfahrung und Marktkenntnis.
- In unserer Musterhaus-Ausstellung können Sie viele Häuser begehen, befühlen und in Ruhe einen persönlichen Eindruck erfahren.
- Unser Online-Angebot bietet alle Modelle zur Ansicht und Auswahl (Merkzettel) aber nicht zum Kauf-per-Mausklick:
- Vor dem Kauf erhalten Sie unsere persönliche Beratung, damit wir sicher sind, dass Sie später zufrieden sind.
- Unsere Kunden bestätigen immer wieder, wie wichtig unsere Beratung für sie ist, damit alle Optionen durchdacht sind.
- Unsere Gartenhaus-Beratung ist kostenlos und unverbindlich, an unsere Angebote halten wir uns 3 Wochen gebunden.
So bestellen Sie bei STEINHAUER Holzhaus GmbH:
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Beratung und Abstimmung
STEINHAUER berät Sie zu Ihrer Anfrage ausführlich – etwa zu Preisen, Aufbau („Rundum-Sorglos-Paket“ inklusive Fundament, Montage, Anstrich etc.), Lieferzeiten, Anpassungsmöglichkeiten oder Ausstellungsterminen.
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Angebot und Vertragsabschluss
Nach der Beratung erhalten Sie ein individuelles Angebot – darauf basierend können Sie sich entscheiden, evtl. Änderungen verhandeln und dann erst kommt der formale Auftrag und ggf. Lieferung bzw. Aufbau.