Gartenhaus Ratgeber
Persönliche Beratung zum Gartenhaus Kauf, kostenlos und unverbindlich
Kompetente Beratung vor dem Gartenhaus Kauf
Wir möchten, dass Sie mit Ihrem Gartenhaus sorgenfrei glücklich sind – darum geben wir uns bei STEINHAUER viel Mühe für eine ausführliche Beratung vor dem Kauf. Unsere Beratung ist für Sie kostenlos und unverbindlich.
Die Gartenhaus Beratung von STEINHAUER
- Kundenfreundlich & persönlich: Wir hören Ihnen zu und beraten Sie individuell auf Ihre Wünsche und Möglichkeiten.
- So viel Zeit wie nötig: Keine Eile, keine Hektik – wir gehen alle Optionen mit Ihnen durch.
- Vor Ort erkunden: Besuchen Sie unsere große Gartenhaus-Ausstellung in Kircheib. Dort können Sie viele Modelle direkt ansehen, betreten und vergleichen.
- Erfahrung seit 1976: Mit fast 50 Jahren Erfahrung kennen wir die typischen Fragen und finden gemeinsam mit Ihnen die beste Lösung.
Ihr Weg zum Traum-Gartenhaus
- Stöbern & auswählen: Entdecken Sie online oder in unserer Ausstellung die große Vielfalt an Gartenhäusern.
- Beratung & Planung: Wir erklären Ihnen die Unterschiede bei Materialien (Holz, WPC, Metall), Größen, Ausstattungen und Aufbauvarianten.
- Individuelles Angebot: Sie erhalten ein transparentes, persönliches Angebot, das 3 Wochen für Sie verbindlich bleibt.
- Rundum-Sorglos-Paket: Vom Fundament bis zum Aufbau – auf Wunsch übernehmen wir gerne alle Arbeiten für Sie.
Gartenhaus und Baugenehmigung in NRW, RLP und Hessen
Wie groß darf ein Gartenhaus ohne Genehmigung sein?
Die Regelungen sind in den jeweiligen Bundesländern unterschiedlich. Da wir überwiegend in NRW, Rheinland-Pfalz und Hessen ausliefern, fassen wir Ihnen diese hier zusammen. Wenn Sie nicht ganz sicher sind, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem zuständigen Bauamt.
Sie dürfen ein Gartenhaus ohne Baugenehmigung (genehmigungsfrei) errichten, wenn folgende Bedingungen am Standort insgesamt erfüllt sind:
Gartenhaus bauen in Nordrhein-Westfalen NRW:
In NRW hängt die Genehmigungspflicht für ein Gartenhaus von der Größe, dem Standort und der Nutzung ab.
1. Größe & Höhe
- Maximale Grundfläche: bis 30 m²
- Maximale Höhe: bis 3 m (von Geländeoberfläche bis Oberkante Dach)
- Bei Flachdächern wird die Oberkante gemessen, bei Satteldächern die Firsthöhe.
- Falls das Gartenhaus mehr als 30 m² Grundfläche hat oder höher als 3 m ist, brauchen Sie eine Baugenehmigung.
2. Standort
- Das Gartenhaus muss im hinteren Bereich des Grundstücks stehen, also im sogenannten Gartenbereich oder Hinterhof.
- Abstand zur Grenze mindestens 3 m, außer es handelt sich um eine genehmigungsfreie Grenzbebauung nach § 6 BauO NRW (z. B. Schuppen oder Gartenhäuser bis 30 m³ Rauminhalt).
3. Nutzung
- Kein dauerhafter Aufenthalt
- Keine Heizung oder Wohnnutzung
- Keine gewerbliche Nutzung
- Für Aufenthaltsräume (z. B. Homeoffice oder Gästezimmer) brauchst du immer eine Genehmigung – unabhängig von der Größe.
- Strom, Wasser & Abwasser: Feste Anschlüsse können eine Genehmigungspflicht auslösen.
Gartenhaus bauen in Rheinland-Pfalz RLP:
In RLP richtet sich die Genehmigungspflicht für Gartenhäuser nach der Landesbauordnung:
1. Größe & Volumen
- Maximaler umbauter Raum: bis 50 m³
Das entspricht bei normaler Höhe ca. 18–20 m² Grundfläche. - Gesamthöhe: Die LBauO nennt keine feste Maximalhöhe, aber übermäßig hohe Bauten können trotzdem genehmigungspflichtig sein.
2. Standort
- Das Gartenhaus darf außerhalb von Bebauungsplänen und in reinen Wohngebieten oft nur im Gartenbereich stehen.
- Mindestens 3 m Abstand zur Grundstücksgrenze einhalten.
- Ausnahme: Wenn das Gartenhaus an der Grenze steht und kleiner als 50 m³ ist, kann es genehmigungsfrei sein – aber nur, wenn es nicht höher als 3 m ist und keine Aufenthaltsräume enthält.
3. Nutzung
Das Gartenhaus muss als Nebengebäude genutzt werden, z. B.:
- Stauraum für Gartengeräte, Werkstatt
- Hobbyraum ohne Daueraufenthalt
- Kein dauerhaftes Wohnen
- Kein Gästezimmer oder Homeoffice
Gartenhaus bauen in Hessen:
In Hessen hängt die Genehmigungspflicht für ein Gartenhaus von der Größe, dem Standort und der Nutzung ab.
1. Größe & Höhe
- Maximaler Rauminhalt: bis 30 m³
- Maximale Höhe bis 3 m
- Nutzung: Das Gartenhaus darf keine Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten enthalten.
Es darf nicht als Verkaufs- oder Ausstellungsraum genutzt werden.
2. Standort und Grenzbebauung
- Höhe: An Nachbargrenzen darf die mittlere Wandhöhe maximal 3m betragen.
- Länge: Die Gesamtlänge der baulichen Anlagen an den Nachbargrenzen darf insgesamt 15m nicht überschreiten.
- Wandfläche: Die Wandfläche an jeder Nachbargrenze darf maximal 25m² betragen.
Gartenhaus in einer Kleingartenanlage:
1. Größe & Höhe
- Grundfläche: maximal 24 m² inklusive überdachtem Freisitz (z. B. Terrasse oder Vordach).
Die 24 m² sind eine absolute Obergrenze – selbst wenn der Bebauungsplan mehr zulassen würde, bleibt diese Grenze bestehen. - Höhe: nicht explizit bundesweit geregelt, aber in der Praxis meist bis ca. 3 m Traufhöhe bzw. 4 m Firsthöhe.
Wichtig: Auch Anbauten, Vordächer oder überdachte Sitzflächen zählen zur Gesamtfläche dazu.
2. Nutzung
- Das Gartenhaus darf nicht zum dauerhaften Aufenthalt oder Übernachten genutzt werden.
- Kurzzeitige Übernachtungen (z. B. im Sommer mal ein Wochenende) sind oft geduldet, aber nicht offiziell erlaubt.
- Es darf keine Küche, Heizung oder Sanitäranlage enthalten, die auf eine Wohnnutzung schließen lassen.